Aargau

Aargau beschließt Amtsenthebung: Revolution im politischen System!

Die Aargauer Stimmberechtigten haben am 15. Mai 2022 mit überwältigenden 84,32 Prozent der Stimmen für die Volksinitiative „Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung“ gestimmt. Nun präsentiert der Regierungsrat einen detaillierten Vorschlag zur Umsetzung dieses Entscheids. Statt ein neues Gesetz zu schaffen, werden bestehende Regelungen ergänzt, um eine Amtsenthebung für gewählte Behördenmitglieder auf kantonaler und kommunaler Ebene zu ermöglichen.

Die neuen Bestimmungen eröffnen die Möglichkeit, dass ein Behördenmitglied vorübergehend aus dem Amt entfernt wird, wenn ein schweres strafrechtliches Verfahren gegen es läuft. Eine endgültige Amtsenthebung kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder gesundheitlichen Gründen erfolgen. Es wird jedoch betont, dass diese Maßnahmen nicht als politisches Werkzeug gegen unbequeme Amtsinhaber missbraucht werden dürfen. Das reguläre Verfahren zur Korrektur ist weiterhin die Nichtwiederwahl nach der Amtszeit. Zudem legt die Vorlage fest, welche Behörden für die Verfahren zuständig sind und garantiert den rechtlichen Schutz für betroffene Personen.

Ort des Geschehens

Quelle
Staatskanzlei Aargau