Aargau

Aargau entdeckt neues Mittel gegen Sozialhilfemissbrauch: Observation erlaubt!

Seit dem 1. Januar 2024 haben aargauische Gemeinden das Recht, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen – ein drastischer Schritt, der nur als letzte Option in Betracht gezogen werden darf! Laut dem neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz müssen zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Aufklärung ausgeschöpft sein. Bereits zwei Gemeinden haben von diesem umstrittenen Instrument Gebrauch gemacht.

Im Jahr 2024 wurden beide Fälle sorgfältig dokumentiert: In einem Fall wurde die materielle Hilfe eingestellt, weil die Bedürftigkeit nicht überprüfbar war. Im anderen Fall bestätigten die Observationen die Richtigkeit der Angaben des Sozialhilfebeziehenden. Diese Beobachtungen zeigen deutlich, dass die Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben einhalten und solche Maßnahmen nur in Ausnahmen ergriffen werden. Der Kantonaler Sozialdienst hat alle Rückmeldungen erhalten und stellt fest: Die Observationen sind ein heikles, aber notwendiges Mittel im Kampf gegen Missbrauch!

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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