Die Aargauer Stimmberechtigten haben mit überwältigenden 84,32 Prozent für die Volksinitiative „Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung“ gestimmt. Dies bedeutet bedeutende Veränderungen im Geschehen der politischen Landschaft. Der Regierungsrat hat nun die zweite Botschaft zur Umsetzung des Volksentscheids präsentiert, die unter anderem Anpassungen im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen beinhaltet.
Die neue Regelung ermöglicht es, gewählte Behördenmitglieder auf kantonaler und kommunaler Ebene abzusetzen oder vorübergehend zu beurlauben. Dies betrifft Akteure in Exekutive und Legislative. Der Grosse Rat hat bereits am 3. Dezember 2024 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative mit einer Mehrheit von 115 zu 16 Stimmen genehmigt. Weiterhin wird das Büro des Grossen Rats nun mit der Verantwortung ausgestattet, Verfahren zur Amtsenthebung und -einstellung durchzuführen, was eine wesentliche Änderung der Geschäftsordnung erfordert.