Aargau

Aargau setzt neuen Standard: Das Gütesiegel Grand Cru Aargau!

Der Regierungsrat des Kantons Aargau kündigt eine grundlegende Revision der Weinbauverordnung an, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Im Mittelpunkt steht das neue Gütesiegel „Grand Cru Aargau“, das die Spitzenweine der Region auszeichnen soll. Mit strengen Qualitätsanforderungen garantiert dieses Siegel, dass nur die besten Weine als „Grand Cru Aargau“ gezeichnet werden, um das Renommee des Aargauer Weins weiter zu stärken.

Zusätzlich wird der Gewässerschutz durch neue Auflagen verbessert: Bei Neuanpflanzungen entlang von Fließgewässern sind nun mindestens sechs Meter breite Pufferzonen Pflicht, in denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen. Weiterhin wird die Beurteilung von Standorten für Neuanpflanzungen an das Bundesrecht angepasst. Auch die Einführung einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung für Schaum-, Perl- und Likörweine könnte den innovativen Weinanbau in Aargau fördern.

Quelle
Staatskanzlei Aargau