Seit dem 1. Januar 2024 erlaubt das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) den aargauischen Gemeinden, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen als letzte Möglichkeit durchzuführen. Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen Klärungsmittel ausgeschöpft sein. Bereits im ersten Jahr haben zwei Gemeinden eine Observation angeordnet und durchgeführt, wie aus den Berichten an den Kantonalen Sozialdienst (KSD) hervorgeht.
In einem Fall wurde die materielle Hilfe aufgrund nicht überprüfbarer Bedürftigkeit eingestellt. Im anderen Fall bestätigten die Beobachtungen die Richtigkeit der Angaben des Sozialhilfebeziehenden. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Gemeinden das Instrument der Observation nur in tatsächlichen Ausnahmefällen nutzen, was die strengen gesetzlichen Vorgaben widerspiegelt. Die niedrige Zahl an durchgeführten Observationsfällen verdeutlicht, dass dieses Mittel sorgfältig und zurückhaltend eingesetzt wird.