Aargau

Aargauer Abstimmung: Steuervorteile und Lohngleichheit im Fokus!

Am 18. Mai 2025 stehen die Aargauer Stimmberechtigten vor wichtigen Entscheidungen: Zwei kantonale Vorlagen sorgen für Aufregung! Der Bundesrat hat auf eine eidgenössische Volksabstimmung verzichtet, aber die Abstimmung über das Steuergesetz (Änderung vom 3. Dezember 2024) und die Aargauische Volksinitiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ findet dennoch statt. Die ersten Resultate werden bereits ab 11 Uhr auf www.ag.ch veröffentlicht!

Die Steuergesetzrevision 2025 verspricht eine massive Entlastung für Steuerzahler: Höhere Kinder- und Drittbetreuungskostenabzüge sowie reduzierte Vermögens- und Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Die Steuerpflichtigen könnten um jährlich rund 150 Millionen Franken entlastet werden. Im Kontrast dazu empfiehlt der Regierungsrat die Ablehnung der Volksinitiative zur Lohngleichheit, die umfassendere Lohnanalysen für Unternehmen fordert. Er argumentiert für einheitliche Regelungen und verweist auf die erprobte dezentralisierte Verantwortung für Gleichstellung im Kanton. Spannend wird auch die Wahl der Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Lenzburg und Zurzach – wer wird das Rennen machen? Die Öffentlichkeit kann auf Ergebnisse am Abstimmungssonntag gespannt sein!

Quelle
Staatskanzlei Aargau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert