Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat Anklage gegen zwei ehemalige leitende Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau erhoben. Im Fokus steht der tragische Tod eines 17-jährigen Patienten, der sich 2020 während eines Klinikaufenthalts mehrfach selbstverletzte und später an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Den Ärzten wird vorgeworfen, nicht ausreichend auf das gefährliche Verhalten des Patienten reagiert zu haben, was mutmaßlich zu seinem Tod führte. Es wurde Anklage wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben.
Nach einem psychiatrischen Gutachten hätte der junge Mann intensivere Betreuung benötigt, doch die beschuldigte Oberärztin soll, obwohl sie über das Risiko der Selbstverletzung informiert war, versäumt haben, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der leitende Oberarzt, der die Gefahrenlage dokumentierte, wird kritisiert, weil er keine langfristigen Maßnahmen anordnete. Im Zuge der Anklage fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für die Oberärztin und eine bedingte Strafe von zwei Jahren für den leitenden Oberarzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die beiden Beschuldigten die Unschuldsvermutung.