Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verpflegungsgeld für Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer und Schutzbedürftige im Kanton Aargau um 0,50 Franken pro Tag erhöht. Damit steigen die Beträge für Erwachsene in Asylunterkünften auf 9 Franken pro Tag und für Kinder auf 8,50 Franken. Auch die Nothilfe für ausreisepflichtige Personen wird auf 8 Franken angehoben. Diese Maßnahme folgt dem Beschluss des Grossen Rates und soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgleichen.
Die Anpassung der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das auf die vergleichsweise niedrigen Ansätze in der Asylsozialhilfe im Aargau hinweist. Von 2018 bis 2024 stiegen die Kosten für die Sozialhilfe um 6,3 Prozent, was die Notwendigkeit dieser Erhöhung unterstreicht. Der Grosse Rat hat die Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Franken im Budget fürs Jahr 2025-2028 genehmigt.