Aargau

Digitale Bauverfahren: Teilrevision des Baugesetzes startet heute!

Ab heute, dem 31. Januar, bis zum 7. Mai 2025, steht die Teilrevision des Baugesetzes zur öffentlichen Anhörung! Diese Änderungen, die mehrere Aufträge des Grossen Rates umsetzen, sorgen für eine revolutionäre, medienbruchfreie Abwicklung der baugesetzlichen Verfahren – alles digital!

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat beauftragt, die Geltungsdauer der Baubewilligungen zu verlängern, und mit dieser Revision wird die Forderung endlich Realität. Zudem wird jetzt auch der Weg geebnet für vereinfachte Ausnahmebewilligungen für Wärmepumpen im Unterabstand zu Straßen. Die digitale Transformation bringt nicht nur das Baugesuchsverfahren selbst online, sondern revolutioniert auch alle weiteren Verfahren nach Baugesetz.

Eine wichtige Klarstellung stellt sicher, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind. Dies soll den Prozess straffen. Die umfassende Anhörung verspricht spannende Einblicke, während die Vorbereitungen auf die digitale Zukunft des Bauens in vollem Gange sind!

Quelle
Staatskanzlei Aargau