Aargau

Disziplinarverfahren gegen Oberstaatsanwalt: Pflichtverletzung aufgedeckt!

Im August 2024 hat der Regierungsrat ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt eingeleitet, nachdem dieser im Juni 2023 unentschuldigt einer Verhandlung vor dem Obergericht ferngeblieben war. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass sein Verhalten als Dienstpflichtverletzung gewertet wird, da er seine Sorgfalts- und Treuepflichten erheblich missachtet hat. Angesichts dieser ernsten Vorwürfe erachtet der Regierungsrat die Erteilung eines Verweises als angemessen.

Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau nicht zur Verhandlung erschienen ist. In Folgedessen wurde einer Staatsanwältin eine Ordnungsbusse von 1.000 Franken auferlegt, die allerdings vom Bundesgericht später als rechtswidrig gekippt wurde. Das Gericht wies zudem die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft ab, die sich gegen den Rückzug ihrer Anschlussberufung richtete. Die schwerwiegenden Konsequenzen für den Leitenden Oberstaatsanwalt werfen ein Schatten auf seine berufliche Laufbahn.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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