Der Regierungsrat hat Anpassungen des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) in die Anhörung geschickt, die bis zum 14. März 2025 dauert. Diese Änderungen resultieren aus zwei Motionen des Grossen Rats sowie weiteren parlamentarischen Vorstössen. Zentral ist die Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und der strafrechtlichen Leumund. Der Regierungsrat präsentiert dazu mehrere Varianten, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Zusätzlich schlägt eine Motion höhere sprachliche Mindestanforderungen für Einbürgerungsbewerber vor, um bessere Deutschkenntnisse sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Vergabe des Kantonsbürgerrechts an ein zuständiges Departement, anstelle des Grossen Rats. Künftig sollen auch Beschwerden gegen Gemeindebeschlüsse vom Verwaltungsgericht und nicht mehr vom Regierungsrat behandelt werden.