Aargau

Einsatz für die Zukunft: Anhörung zu GÜP 2 startet am 22. August 2025!

Am 22. August 2025 startet die öffentliche Anhörung zum zweiten Paket der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans (GÜP2). Diese Überprüfung erfolgt alle zehn Jahre, um sicherzustellen, dass Siedlungs- und Landschaftsbereiche den aktuellen rechtlichen und planerischen Anforderungen entsprechen. Beschlossen wurde das GÜP2 vom Grossen Rat am 27. Juni 2023. Anpassungen sind erforderlich, um die noch offenen Auflagen des Bundes aus der Genehmigung der vorhergehenden Revision zu bereinigen. Innovative raumordnungspolitische Maßnahmen sind in diesem Schritt allerdings nicht vorgesehen.

Die Entwürfe wurden in Zusammenarbeit mit den regionalen Planungsverbänden erstellt und der Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung hat bestätigt, dass das Paket genehmigungsfähig ist. Die Anhörung dauert bis zum 22. Dezember 2025. Bürger können während dieser Zeit über ein Online-Formular auf www.ag.ch/anhörungen aktiv teilnehmen. Die Ergebnisse werden anschließend dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert