Aargau

Entlastung durch Steuergesetzreform und Lohngleichheitsinitiative im Aargau

Am 18. Mai 2025 stehen im Kanton Aargau zwei bedeutende Abstimmungen an. Die Wähler entscheiden über die Änderung des Steuergesetzes vom 3. Dezember 2024 und die Volksinitiative zur Lohngleichheit. Die Steuerreform verspricht erhebliche Entlastungen: Eine Steuersenkung von jährlich rund 150 Millionen Franken, niedrigere Vermögens- und Gewinnsteuern für juristische Personen sowie erhöhte Abzüge für Familien und Weiterbildung. Damit soll Aargau unter die zehn beliebtesten steuerlich attraktiven Kantone aufsteigen.

Gleichzeitig wird die Aargauische Volksinitiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ behandelt, die tiefere Lohnanalysen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern fordert. Trotz einer gültigen Unterschriftenzahl von 3’281 lehnt der Regierungsrat die Initiative ab und setzt sich für schweizweit einheitliche Regelungen ein. Er betont die Erfolge der bisherigen dezentralen Handhabung der Gleichstellung ohne zentrale Fachstelle. Der Entscheid des Grossen Rates über die Steuerreform könnte bis zum 18. März 2025 fallen.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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