Die Kantonsspital Aarau AG (KSA) hat gemeinsam mit 17 Bestattungsunternehmen einen neuen „Kodex der guten Zusammenarbeit“ eingeführt, der die Gleichbehandlung aller Bestattungsunternehmen im Kanton sicherstellt. Diese wegweisende Vereinbarung stellt sicher, dass Angehörige von Verstorbenen jederzeit frei wählen können, welches Bestattungsunternehmen sie beauftragen möchten. Es ist den Kantonsspitälern und anderen Einrichtungen untersagt, bestimmte Anbieter zu bevorzugen oder zu empfehlen, was verfassungsrechtlich verankert ist.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Beschwerden von Bestattungsunternehmen über unfaire Praktiken am KSA. Das Gesundheitsdepartement hat daraufhin die Vertrauensbasis zwischen den Abschiedsdiensten und dem Spital gestärkt. Der Kodex, der von vielen weiteren Unternehmen unterstützt wird, setzt auf Transparenz und Fairness. Das KSA garantiert, dass Angehörige kompetente Unterstützung vom Personal erhalten, ohne dass es zu Bevorzugungen kommt. Zudem wurde eine Meldestelle eingerichtet, um etwaige Beanstandungen zu klären und so die Qualität der Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern.