Der Grosse Rat von Aargau hat in seinem aktuellen Wirkungsbericht den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden positiv bewertet, aber gleichzeitig einige Schwächen aufgedeckt. Um Überkompensationen zu verhindern, soll das Volumen des Soziallastenausgleichs um 25 Prozent reduziert werden. Dies könnte sich auf die finanziellen Belastungen abgabepflichtiger Gemeinden auswirken, da die aktuellen Berechnungen zeigen, dass eine zu hohe Entlastung die Gesamtkosten unter den Durchschnitt drücken kann.
Zudem wird die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs reformiert. Zukünftig soll die Straßenlänge pro Kopf als Indikator dienen, wodurch sich die Zahl der begünstigten Gemeinden von rund 60 auf nahezu 100 erhöhen wird – abweichende Gemeinden könnten so weniger profitieren. Um größere Einbußen für einige Gemeinden abzufedern, sind die Änderungen auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Außerdem wurde entschieden, auf einen zusätzlichen Lastenausgleich im Pflegebereich zu verzichten, da die Gesundheitsfinanzierung auf verschiedenen Ebenen im Wandel ist und isolierte Maßnahmen nicht sinnvoll erscheinen. Die öffentliche Anhörung zu den Vorschlägen findet zwischen dem 22. November 2024 und dem 14. März 2025 statt.