Die Frist für Beschwerden zu Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsfragen wird nun von bisher 3 auf 10 Tage verlängert! Einzige Ausnahme: Bei zweiten Wahlgängen auf kantonaler und kommunaler Ebene bleibt die Frist bei den bisherigen 3 Tagen. Diese Anpassung soll besonders bei Ständerats- und Regierungsratswahlen sinnvoll sein, wo zwischen Wahl und Amtsantritt nur wenig Zeit bleibt. Die einheitliche Regelung bei zweiten Wahlgängen sorgt zudem für mehr Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit.
Trotz teils kritischer Stimmen zur Verlängerung der Fristen bleibt der Regierungsrat standhaft. Während die Gemeinden mit erhöhtem Verwaltungsaufwand rechnen müssen, sind die bisherigen 3 Tage für Stimmberechtigte zu knapp. Die geplante Fristverlängerung auf 10 Tage erleichtert es den Wählern, ihre Beschwerden einzureichen. Ein Schritt Richtung mehr Transparenz und Zugänglichkeit in unserem Wahlsystem!