Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat in ihrer Sitzung am 27. Mai 2025 das Gesetz über die Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative in zweiter Beratung einstimmig gebilligt. Dieses Gesetz, das auf der vom Volk am 15. Mai 2022 mit 84,32 Prozent angenommenen Volksinitiative basiert, schafft klare rechtliche Grundlagen für die Amtsenthebung und Amtsentstellung einzelner Behördenmitglieder. Mit dieser neuen Regelung werden bestehende Gesetze angepasst, um die Verfahren effizient umzusetzen, ohne ein völlig neues Gesetz zu erlassen. Alle politischen Parteien begrüßen diesen Schritt.
Das Gesetz definiert, unter welchen Umständen eine Amtsenthebung möglich ist, etwa bei strafrechtlichen Delikten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Auch die Wohnsitzpflicht für Behördenmitglieder wird festgelegt. Die Kommission hat auch Anpassungen der Geschäftsordnung des Grossen Rats beraten. Eine Minderheit fordert zusätzliche Regelungen für vom Regierungsrat gewählte Mitglieder der Aargauischen Pensionskasse. Der Grosse Rat wird die Angelegenheit voraussichtlich am 24. Juni 2025 behandeln.