Aargau

Gesundheitsgesetz: Schadenminderung gegen Sucht im öffentlichen Raum!

In einer entscheidenden Anhörung zum Gesundheitsgesetz (GesG) wird die gesetzliche Verankerung der Schadenminderung im Suchtbereich vorangetrieben. Der Kanton soll dadurch ermächtigt werden, mit Dritten zusammenzuarbeiten und finanzielle Unterstützung für schadenmindernde Angebote bereitzustellen. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati hat reagiert: Angesichts der alarmierenden Zunahme des Suchtmittelkonsums im öffentlichen Raum wird die Erarbeitung der kantonalen Suchtstrategie vorgezogen. Diese ist nun für Ende 2025 geplant, nachdem eine Auslegeordnung die wachsenden Probleme offenbart hat.

Die Schadenminderung, ein zentraler Pfeiler der Schweizer Suchtpolitik, zielt darauf ab, die negativen Folgen des Konsums psychoaktiver Substanzen zu reduzieren, um die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern. Die Gesetzesänderung soll § 36 des GesG erweitern und die Zusammenarbeit mit Dritten festlegen. Die Anhörung dauert aufgrund der Sommerferien bis zum 14. November 2025, wobei der Regierungsrat auf die Dringlichkeit des Themas reagiert. Der Schutz der Gesellschaft und Unterstützung für Menschen mit Suchtproblemen stehen dabei im Mittelpunkt.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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