Die Gesundheitskommission des Aargauer Grossen Rats hat einstimmig empfohlen, die eidgenössische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten, stationären und Pflegeleistungen anzunehmen. Am 24. November 2024 stimmen die Bürger der Schweiz über die notwendige Gesetzesänderung ab, die Fehlanreize im Gesundheitswesen verringern soll. Derzeit werden die Kosten unterschiedlich zwischen Krankenkassen und Kantonen aufgeteilt, was zu Problemen führt.
Die Fachkommission sieht die Vorlage als wesentlichen Schritt für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau. Die angestrebte Gesundheitsplanung bis 2030 zielt darauf ab, eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig kosteneffiziente Versorgung zu gewährleisten. Mit einem einheitlichen Finanzierungssystem könnte der Gesundheitssektor wirtschaftlicher und gerechter gestaltet werden, während die steigenden Kosten weiterhin eine große Herausforderung darstellen. Die Kommission ist optimistisch, dass die vorgeschlagenen Änderungen dringend benötigte Verbesserungen bringen werden.