Die Volksinitiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“ wurde von der grossrätlichen Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) als formal und materiell gültig erklärt und an den Grossen Rat zur Beratung weitergeleitet. Die Initiative strebt eine Ausweitung der bundesrechtlichen Vorgaben zu Lohnanalysen an, um die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verbessern. Zudem fordert sie die Wiedereinführung einer Fachstelle für Gleichstellung sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Lohngleichheit.
In einer Sitzung am 5. Dezember 2024 stellte die AVW jedoch fest, dass trotz bestehender Lohnunterschiede zwischen Geschlechtern kein Bedarf für eine Praxisänderung besteht. Die Kommission kritisierte die hohe Belastung für Unternehmen und die zu erwartenden Kosten der Fachstelle für Gleichstellung. Es wurde betont, dass alternative Maßnahmen wie Aus- und Weiterbildung effektiver sein könnten. Daher wird empfohlen, die Initiative abzulehnen. Der Grosse Rat wird sich im Januar 2025 mit diesem Thema befassen.