Die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) ist einem Verpflichtungskredit für das Förderprogramm Energie grundsätzlich zugeneigt, schlägt jedoch vor, dieses auf zwei Jahre zu begrenzen, da die Auswirkungen der Sparvorschläge des Bundesrats auf die finanziellen Beiträge unklar sind. Der Regierungsrat beantragt für die Jahre 2025–2028 einen Bruttokredit von 176,5 Millionen Franken, um Hauseigentümer bei verschiedenen energietechnischen Maßnahmen zu unterstützen.
Die Unsicherheiten resultieren aus sinkenden Einnahmen der CO₂-Abgabe und den angekündigten Sparmaßnahmen, die möglicherweise die Bundesbeiträge an die kantonalen Energieförderprogramme ab 2027 beeinflussen könnten. Daher möchte die UBV den Kredit auf 97,2 Millionen Franken für die Jahre 2025 und 2026 reduzieren, um schnell auf die neuen Gegebenheiten reagieren zu können. Die endgültige Entscheidung über diesen Vorschlag wird voraussichtlich im November 2024 im Grossen Rat getroffen.