Der Regierungsrat hat beim Grossen Rat einen Antrag gestellt, um den Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung im Jahr 2026 auf 160,4 Millionen Franken festzulegen. Dieses Geld soll vor allem Menschen mit schmalem Geldbeutel zugutekommen, um die steigenden Krankenkassenprämien zu senken. Der Gesamtbedarf wird auf 463,4 Millionen Franken geschätzt, wobei der Bund mit 303 Millionen Franken unterstützt.
Wichtige Neuigkeiten: Die Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative durch das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 hat zur Folge, dass ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft tritt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die kantonalen Beiträge zur Prämienverbilligung sind jedoch erst ab 2028 zu erwarten. Für die Jahre 2026 und 2027 wird es eine Übergangsregelung geben, die den Kantonen vorschreibt, einen Mindestbetrag von 3,5 Prozent der Bruttokosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung bereitzustellen. Der Kanton Aargau übertrifft diese Vorgabe bereits jetzt.