Aargau

Neue Gesetze: Virtuelle Sitzungen im Grossen Rat auf der Agenda!

Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung den Weg für virtuelle und hybride Sitzungen geebnet! Getrieben von den Lehren aus der Covid-19-Pandemie, fordern zwei Vorstösse jetzt gesetzliche Grundlagen für solche Sitzungsformate auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die Botschaft zur zweiten Beratung bringt wenig Änderungen, doch entscheidend: Das Ratsbüro erhält die Erlaubnis, Richtlinien für diese neuen Formate zu erlassen.

Ebenfalls wichtig ist die Klarstellung, dass bei virtueller Teilnahme kein Anspruch auf Spesen oder Reisekosten besteht. Zudem wird die Geschäftsordnung so angepasst, dass sie für Subkommissionen und Arbeitsgruppen auch virtuelle Sitzungen ausdrücklich zulässt. Technische Probleme bei Abstimmungen, die bei physischen Sitzungen bereits erfolgreich behandelt werden, brauchen laut Regierungsrat keine gesetzliche Regelung – diese bewährte Praxis genügt. Bereiten Sie sich auf eine neue Ära der politischen Meetings vor!

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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