Aargau

Neue Verordnung im Aargau: Schiessanlagen & Mobilmachung neu geregelt!

Die neue Verordnung über den Vollzug der militärischen Aufgaben (VMA-AG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt bedeutende Änderungen für das militärische Schiesswesen. Sie regelt die Zuständigkeit für die Sicherheitskontrolle der Sportschiessanlagen und Schiessanlagen ausser Dienst, die nun in der Verantwortung des Kantons Aargau liegen. Das zuständige Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) kann alle fünf Jahre die bewilligten Anlagen überprüfen und gegebenenfalls Schiessanlagen aus sicherheitstechnischen Gründen sperren oder aufheben.

Zusätzlich klärt die VMA-AG die Aufgaben im Rahmen der Mobilmachung und hält fest, wie die Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinden verteilt sind. Dies umfasst unter anderem die Organisation der Kantonalen Notrufzentrale und die Bereitschaft der Mobilmachungsgruppe des Kreiskommandos Aargau. Zudem wird die seit 1980 unveränderte Regelung im militärischen Übertretungs- und Disziplinarstrafrecht durch diese neue Verordnung ersetzt.

Quelle
Staatskanzlei Aargau