Der Grosse Rat hat in einer sensationellen Abstimmung von 129 zu 0 Stimmen den Entwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) genehmigt! Damit steht der Weg frei für den Regierungsrat, alternative Gesetzestexte zur zweiten Beratung vorzulegen, die es ermöglichen, per Dekret die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens und die maximalen Zulassungszahlen zu bestimmen. Die Regulierung dieser Bereiche soll auch künftig auf Verordnungsstufe erfolgen.
Im Rahmen dieser Reform wird dem Regierungsrat auferlegt, die Gewichtungsfaktoren zu überprüfen, um dem Kanton Aargau mehr Freiraum bei der Festlegung von Höchstzahlen für Ärzte zu geben. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) empfiehlt, solche Faktoren zu nutzen, um regionalen Versorgungsunterschieden Rechnung zu tragen. Die neuen Paragrafen im Gesundheitsgesetz sollen zudem sicherstellen, dass ab dem 1. Juli 2025 eine neue Verordnung zur Zulassung von ambulanten Ärzten in Kraft tritt und die bestehende Regelung ersetzt.