Der Grosse Rat hat mit der Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes einen entscheidenden Schritt zur Reform der Gesundheitsversorgung gemacht. Die neue Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VZOK) tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt die bestehende Höchstzahlenverordnung (HZV), die bis zum 30. Juni 2025 befristet gültig ist. Ziel dieser Reform ist es, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen, während die Versorgungsqualität erhalten bleibt.
Im Rahmen dieser freiwilligen Regeln für Ärztinnen und Ärzte sollen Höchstzahlen für verschiedene Fachrichtungen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung den nationalen Standards entspricht. Beispielhaft wurde für die Augenheilkunde eine Höchstzahl von 98 und für die Radiologie eine von 107 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Kanton Aargau ermittelt. Diese Entscheidung folgt den Empfehlungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), die anregen, eine differenzierte Betrachtung der regionalen Versorgungsbedarfe vorzunehmen. Der Grosse Rat hat die Änderungen am 14. Januar 2025 einstimmig angenommen, was das Vertrauen in eine regulierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung stärkt.