Das neue Sportgesetz hat in der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) grünes Licht erhalten! Es umfasst drei zentrale Aspekte: Koordination der Sportinfrastrukturen, sportethische Grundsätze sowie die Finanzierung der Sportförderung. Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt, denn bisher war die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Aargau nur unzureichend geregelt.
Die Koordination zwischen Kanton und Gemeinden wird als dringend notwendig erachtet, um den steigenden Bevölkerungszahlen und den begrenzten Ressourcen gerecht zu werden. Es gibt allerdings Bedenken über mögliche Nachteile für ländliche Gemeinden. Im Bereich des Breitensports wird festgelegt, dass die Gemeinden die Sportinfrastruktur den Organisationen bereitstellen, jedoch bleibt die Gebührenregelung in ihrer Hand. Zudem unterstützt die Kommission die Einführung ethischer Grundsätze im Sport, inspiriert von der Ethik-Charta von Swiss Olympic.
Finanziell wird die neue Regelung die Möglichkeit schaffen, dass Projekte von kantonalem Interesse auch anderswo unterstützt werden können, um die Verlässlichkeit in der Sportförderung zu erhöhen. Kritische Anträge zur Finanzierung und zu den ethischen Vorgaben fanden keine Mehrheit. Das Sportgesetz wird voraussichtlich im November 2024 im Grossen Rat diskutiert, mit einer finalen Verabschiedung im Jahr 2026.