Aargau

Notstandsrecht im Aargau: Grosse Reformen stehen bevor!

Eine bedeutende Initiativankündigung für das Notstandsrecht in Aargau! Am 27. August 2024 gab der Grosse Rat vorläufig grünes Licht für eine parlamentarische Initiative der Kommission für Aufgaben und Finanzen (KAPF), die eine umfassende Überarbeitung mehrerer Gesetze, darunter die Kantonsverfassung und das Geschäftsverkehrsgesetz, vorsieht. Ziel ist es, die Zuständigkeiten zwischen dem Regierungsrat und dem Grossen Rat klarer zu definieren und die Informationsrechte des Grossen Rates zu stärken. Dies ist besonders relevant in Notstandszeiten, in denen Schnellaktionen erforderlich sind.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) wird mit den Änderungen nun beauftragt, die bereits am 12. November 2024 erörtert wurden. Eine öffentliche Anhörung zu diesen Vorschlägen ist für den Zeitraum vom 25. April bis zum 25. August 2025 angesetzt, um eine umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die zukünftigen Änderungen erfordern auch eine Änderung der Verfassung, sodass der Regierungsrat nachträglich seine Verordnungen zur Genehmigung vorlegen muss. Trotz Bedenken von Einzelnen zur möglichen Bürokratierung wird die Maßnahme insgesamt positiv bewertet, um die Aufsichtspflicht des Grossen Rates zu stärken und den Handlungsrahmen in Krisensituationen zu verbessern.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert