Der Regierungsrat hat eine umfassende Änderung der Pflegeverordnung (PflV) beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, die finanziellen Regelungen im Pflegebereich an die Teuerung und aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Pflegeeinrichtungen in der Langzeitversorgung werden künftig besser entschädigt, da die Lohnkostensteigerung bei 2 Prozent und die Sachkostensteigerung bei 1,60 Prozent liegt.
Für Pflegeheimbewohner gibt es ebenfalls bedeutende Anpassungen: Die bisherige Regelung mit einer zweistufigen Ergänzungsleistung wird aufgehoben. Der erste Stufenbetrag von 152 Franken wird gestrichen, und die Tagestaxe für die zweite Stufe wird von 190 auf 200 Franken erhöht. Zudem wird die Deklaration der Leistungen von pflegenden Angehörigen bei Spitex-Organisationen neu geregelt, und es gelten klare Anforderungen an die ambulante spezialisierte Palliative Care. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass die Unterstützung in der Pflege noch gezielter und bedarfsgerechter erfolgt.