Aargau

Regierungsrat bringt wichtige Änderungen zur Weiterbildung ins Spiel

Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) in erster Beratung einstimmig angenommen. Änderungsaufträge wurden keine erteilt. Für die zweite Beratung plant der Regierungsrat jedoch, basierend auf Rückfragen aus der Kommission für Bildung, Kultur und Sport, eine leichte Anpassung von § 17b zum Sportunterricht vorzunehmen.

Zusätzlich sollen aufgrund der Totalrevision des Schulgesetzes neue Regelungen zum Datenschutz für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen (§ 64b) sowie eine Klarstellung zu rechtskräftigen Strafurteilen (§ 64c) eingebracht werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einheitliche Bestimmungen für die Sekundarstufe II zu schaffen.

Quelle
Staatskanzlei Aargau