Aargau

Regierungsrat empfiehlt Ja zu E-ID und neuen Liegenschaftssteuern!

Am 28. September 2025 stehen zwei wegweisende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Der lang erwartete Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und das nagelneue E-ID-Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises. Während die erste Vorlage einen radikalen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung einleitet und die Kantone mit Einbußen von insgesamt 140 Millionen Franken konfrontiert, verspricht das E-ID-Gesetz eine revolutionäre digitale Identifizierung, die die Verwaltung und Wirtschaft in der Schweiz auf ein neues Level heben könnte.

Der Aargauer Regierungsrat hat bereits seine Unterstützung für beide Vorlagen ausgesprochen und empfiehlt deren Annahme. Mit dem E-ID-Gesetz will man die hürdenlose elektronische Abwicklung fördern, um den Kanton Aargau als viertgrößten Kanton der Schweiz voranzubringen. Ohne die E-ID wären Kantone und Gemeinden gezwungen, eigene Lösungen zu entwickeln, was hohe Kosten und unnötigen Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen nach sich ziehen würde. Die Wahl steht bevor – ein gutes Zeichen für die digitale Zukunft oder ein riskantes finanzielles Experiment?

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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