Aargau

Regierungsrat lockert Regeln: Ab 2025 ohne Fähigkeitsausweis wirten!

Der Regierungsrat hat eine bahnbrechende Änderung der Gastgewerbeverordnung beschlossen, die Vereinbarungen für das Wirten ohne Fähigkeitsausweis neu definiert! Ab dem 1. März 2025 können Gastwirtschaftsbetriebe ihre Türen auch ohne diesen Ausweis öffnen, solange die Öffnungszeiten auf maximal 20 Stunden pro Woche beschränkt sind. Dieses bahnbrechende Update folgt einer Motion von Désirée Stutz, die sich für die Lockerung der Vorschriften zugunsten von Vereinen eingesetzt hat.

Ein weiterer radikaler Schritt: In der familienergänzenden Kinderbetreuung ist kein Fähigkeitsausweis mehr nötig, um Verpflegung anzubieten! Die neuen Ausnahmen müssen allerdings die bestehenden Regeln zu alkoholischen Getränken und verderblichen Lebensmitteln beachten. Zusätzlich wird der Zugang zur Wirtefachprüfung vereinfacht: Die bisher erforderliche praktische Tätigkeit von mindestens sechs Monaten entfällt, was vor allem Quereinsteigern den Einstieg in die Gastronomie erleichtert. Die revidierte Verordnung verspricht, die Branche revolutionär zu verändern!

Quelle
Staatskanzlei Aargau