Aargau

Regierungsrat reformiert AHVG/IVG: SVA Aargau wird fit fürs Morgen!

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat einen wichtigen Antrag an den Grossen Rat gestellt: Eine teilweise Revision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Invalidenversicherung. Der Grosse Rat nahm die Botschaft mit überwältigenden 118:0 Stimmen in der ersten Beratung an. Der neue Gesetzesentwurf wird die SVA Aargau modernisieren und ihre organisatorischen Grundlagen überarbeiten.

Die Änderungen sind tiefgreifend: Das reformierte Gesetz soll künftig „Gesetz über die SVA Aargau“ heißen und damit den Inhalt besser widerspiegeln. Auch die Aufgaben der Verwaltungskommission werden präzisiert, und der Geschäftsleitung wird eine neue Organstellung zuerkannt. Zudem plant man eine rechtliche Grundlage für Kooperationen mit anderen Kantonen sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Gemeindezweigstellen. Eine wichtige Ergänzung ist, dass der Regierungsrat künftig mehr Bestätigungen von Revisoren für seine Aufsichtstätigkeit einholen kann.

Die zweite Beratung ist für das Frühjahr 2025 angesetzt, mit einer möglichen Inkraftsetzung der Änderungen zum 1. Dezember 2025 – falls kein Referendum eingelegt wird.

Quelle
Staatskanzlei Aargau