Der Regierungsrat hat wichtige Änderungen an der Verordnung über die Durchführung von Pilotprojekten in der Gesundheitsversorgung (VDPG) beschlossen, die am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, den Genehmigungsprozess durch die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) zu vereinfachen und für mehr Transparenz bei der Projektbewertung zu sorgen. Die überarbeitete VDPG präzisiert die erforderlichen Inhalte für Projekteinreichungen und wirkt damit fehlerhaften oder unvollständigen Anträgen entgegen.
Künftig müssen Projektträger beim Einreichen ihrer Vorhaben ein detailliertes Budget vorlegen und die Eigenleistungen von Kanton und Trägerschaft offenlegen. Die Angemessenheit dieser finanziellen Beiträge wird anhand mehrerer Kriterien bewertet, darunter die Unternehmensstruktur und der erwartete Nutzen für die Bevölkerung. Während der Projektumsetzung dürfen die Träger keine Gewinne aus den finanziellen Zuschüssen des Kantons erzielen, jedoch ist nach der Pilotphase eine Gewinnerzielung gestattet. Diese neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass innovative Projekte im Gesundheitswesen effektiver gefördert und umgesetzt werden.