Aargau

Regierungsrat verzichtet auf umstrittenen Datenabgleich bei Kontrollschildern

Der Regierungsrat hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Der umstrittene Absatz im Polizeigesetz zum Datenabgleich bei automatisierten Fahrzeugfahndungen wurde gestrichen. Diese Maßnahme folgt auf ein wichtiges Urteil des Bundesgerichts, das klarstellt, dass solche Regelungen nicht im kantonalen Recht, sondern nur im Bundesrecht als strafprozessuale Maßnahme wirksam sind.

Der Beschluss kam während der dritten Beratung im Grossen Rat, nachdem in der zweiten Lesung am 12. Dezember 2023 bereits hitzige Diskussionen über § 36b Abs. 2 lit. a des Polizeigesetzes geführt wurden. Der Regierungsrat verzichtet damit auf die vorher angedachte Kontrollschilder-Überprüfung, um konform mit den rechtlichen Vorgaben zu bleiben. Die übrigen Teile der Gesetzesänderung werden jedoch wie geplant umgesetzt.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert