Aargau

Revolution im Gesundheitswesen: Höhere Vergütungen für Notfallversorgung!

Ab 1. Januar 2025 erhalten Spitäler im Kanton Aargau eine umfassende finanzielle Unterstützung durch eine neue Verordnung zu gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Zu den neuen Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt abgedeckt werden, gehören Polytrauma- und Stroke-Zentren sowie große Notfallstationen, die rund um die Uhr Schwerverletzte und Schlaganfallpatienten versorgen. Diese Vorhalteleistungen erfordern hochqualifizierte Spezialisten und fortschrittliche Infrastrukturen.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über die Tarife, die zwischen Versicherern und Spitälern vereinbart werden, während zusätzliche Gelder vom Kanton fließen. Für den Zeitraum 2025 bis 2028 sind mehr als 76 Millionen Franken jährlich für GWL budgetiert, was eine erhebliche Steigerung von fast 14 Millionen Franken im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Eine Erhöhung der finanziellen Mittel gilt auch für Kinderkliniken und Rotationsassistenzstellen zur Bekämpfung des Hausärztemangels. Die Anpassungen wurden bereits im Rahmen des AFP 2025–2028 durch den Grossen Rat genehmigt.

Quelle
Staatskanzlei Aargau