Die jüngsten Änderungen im Aargauer Berufsbildungsgesetz setzen bedeutende Akzente für die Zukunft der beruflichen Weiterbildung. Der Grosse Rat hat im November 2024 eine Anpassung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung beschlossen, die auch eine Überarbeitung der dazugehörigen Verordnung zur Folge hat. Besonders hervorzuheben sind die neuen Regelungen zur Integrationsvorlehre (INVOL), welche künftig als fest etabliertes Programm für spät zugewanderte Personen zwischen 21 und 40 Jahren dient. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einstieg in die berufliche Grundbildung zu erleichtern und umfasst gezielte Sprach- und Bildungsförderung.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung von begabtenfördernden Maßnahmen für Jugendliche in der Berufsbildung. Ab dem Schuljahr 2025/26 übernimmt der Kanton Aargau die Kosten für eine wöchentliche Musikausbildung für begabte Lernende, die bereits in der Volksschule gefördert wurden. Außerdem wurden die Mindestvorgaben zur Klassengröße im Bereich des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) reduziert, sodass Berufsfachschulen nun kleinere Klassen bilden können, um besser auf die Bedürfnisse der Lernenden eingehen zu können. Diese Änderungen sind ein klarer Fortschritt für die Anpassung der beruflichen Bildungslandschaft im Kanton Aargau.