Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die neuen Gesetze für die Volksschule und die Mittelschule vorgestellt, die zur zweiten Beratung stehen und bereits in der ersten Lesung mit überwältigender Mehrheit von 125 Stimmen angenommen wurden. Die totalrevidierten Gesetze sollen nicht nur modernisiert, sondern auch entscheidende Regelungen für Sprachstandserhebungen und frühe Sprachförderung festlegen. Ziel ist es, bereits ein Jahr vor dem Kindergarten eine verpflichtende Sprachstandserhebung und gezielte Förderung für Kinder mit Sprachförderbedarf einzuführen.
Zusätzlich sollen dem Regierungsrat neue Interventionsmöglichkeiten zur Sicherung der Schulqualität an Aargauer Volksschulen gegeben werden. Bei festgestellten Missständen könnte der Regierungsrat die Schulführung an externe Fachleute übertragen, sollte ein Schulträger den Anordnungen der Schulaufsicht nicht Folge leisten. Die neuen Gesetze sind für den 1. August 2026 geplant und bringen auch eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Verordnungen im Bildungsbereich mit sich.