In diesem Jahr sind die Sonntagsverkäufe im Aargau für die Adventsson Tage am 14. und 21. Dezember 2025 bewilligungsfrei. Der Regierungsrat hat auf einen Grundsatzbeschluss von 2012 zurückgegriffen, um diese Regelung zu bestätigen. Dies bedeutet, dass Geschäfte an diesen beiden Sonntagen ohne spezielle Genehmigung öffnen können, was den Einzelhandel in der Vorweihnachtszeit erheblich ankurbeln wird.
Sechs Gemeinden haben jedoch abweichende Daten festgelegt. Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach dürfen am 7. und 21. Dezember ihre Türen öffnen, während Sins und Wettingen am 30. November und 21. Dezember auf bewilligungsfreie Verkäufe setzen können. Damit wird der Adventszeit in diesen Regionen noch mehr Leben eingehaucht!