Aargau

Sonntagsverkäufe im Advent: Diese Daten sind bewilligungsfrei!

In einer aufregenden Ankündigung hat der Regierungsrat entschieden, dass die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in diesem Jahr auf den dritten und vierten Advent, also den 15. und 22. Dezember 2024, fallen! An diesen Tagen dürfen Arbeiter in Verkaufsstellen ohne spezielle Genehmigung tätig sein, was die Vorweihnachtszeit für viele Einzelhändler besonders luftig macht.

Doch es gibt Ausnahmen! Sechs Gemeinden haben ihre eigenen Regelungen aufgrund traditioneller Verkaufsanlässe. In Sins und Wettingen dürfen die Geschäfte am ersten und vierten Adventssonntag, dem 1. und 22. Dezember, öffnen, während in Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Advent, also der 8. und 22. Dezember, bewilligungsfrei sind. Wichtig zu wissen: Die festgelegten Daten sind verpflichtend, und Anträge für zusätzliche Sonntagsverkäufe werden abgelehnt!

Quelle
Staatskanzlei Aargau