Aargau

Sozialhilfe: Kanton Aargau erhöht Grundbedarf zum 1. Januar 2025!

Die kantonalen Sozialdirektoren und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe haben eine wichtige Entscheidung getroffen: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe erhöht! Der Betrag für einen Einpersonenhaushalt steigt von 1.031 Franken auf 1.061 Franken. Auch für Mehrpersonenhaushalte gibt es mehr Geld – so erhält ein Vierpersonenhaushalt künftig 2.271 Franken statt 2.206 Franken. Diese Anpassung soll helfen, den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden und sorgt für mehr Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen.

Um diese Erhöhung wirksam werden zu lassen, muss der Regierungsrat die entsprechenden Richtlinien im kantonalen Recht verankern. Da die Umsetzung aber Zeit in Anspruch nimmt, wird die neue Regelung erst am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Damit erhalten die Gemeinden genügend Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Die SKOS-Richtlinien garantieren, dass die Anpassungen in gleichem Maße wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV erfolgen – ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der sozialen Unterstützung in der Region!

Quelle
Staatskanzlei Aargau

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