Der Regierungsrat des Kantons Aargau plant, die Steuerlast für Bürger und Unternehmen durch einen einmaligen Steuerrabatt zu senken. Dieser soll aktiviert werden, wenn der Kanton einen positiven Haushaltsüberschuss erwirtschaftet und die finanzielle Lage stabil bleibt. Die gesetzliche Grundlage dafür wird im kantonalen Steuergesetz geschaffen, wobei die öffentliche Anhörung vom 15. November 2024 bis 17. Februar 2025 dauert. Bei Inkrafttreten des Steuerrabatts am 1. Januar 2026 könnten Steuerzahlende erstmals von der Regelung profitieren.
Mit diesem Steuerrabatt will Aargau nicht nur die bereits erzielten Überschüsse zurückgeben, sondern auch die Handlungsfähigkeit für zukünftige Herausforderungen sichern. Finanzdirektor Markus Dieth betont, dass es sich nicht um eine dauerhafte Senkung des Steuerfusses handelt, sondern um eine Rückvergütung bereits vorhandener Mittel. Die Kriterien für die Gewährung des Rabatts umfassen eine netto schuldenfreie Bilanz und eine Ausgleichsreserve von mindestens 800 Millionen Franken. Im Rahmen der Steuerstrategie 2020-2030 sind zudem weitere gezielte Steuerentlastungen geplant, um den Wirtschaftsstandort Aargau langfristig zu stärken.