Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 7. Mai 2025 eine Beschwerde zur Abstimmungsbroschüre zur Revision des Steuergesetzes vom 18. Mai 2025 abgewiesen. Die Beschwerdeführenden kritisierten, dass die Beispiele in der Broschüre irreführend seien und nicht die tatsächlichen Auswirkungen auf Steuerpflichtige korrekt abbildeten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die angefochtenen Beispiele im Kontext der gesamten Broschüre betrachtet werden müssen und die Kritik unbegründet sei.
Laut dem Urteil hat der Regierungsrat die Abstimmungsbroschüre gemäß den rechtlichen Vorgaben hinreichend transparent und sachlich gestaltet. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen sind in den Gesetzessammlungen unter dem veröffentlichten Link zu finden.