Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde zur kantonalen Abstimmungsbroschüre der Steuergesetzrevision 2025 komplett abgewiesen. In der Beschwerde wurde gefordert, zusätzliche Beispiele zu ergänzen, doch das Gericht stellte fest, dass der Regierungsrat das Thema klar und transparent präsentiert hat. Das Urteil bestätigt die Richtigkeit der Broschüre, was den Regierungsrat erfreut, der stets von der Korrektheit überzeugt war.
Die Abstimmung zu den geplanten Änderungen findet wie vorgesehen am 18. Mai 2025 statt. Die Steuergesetzrevision 2025 sieht unter anderem Steuererleichterungen vor, darunter höhere Kinderabzüge und Vergünstigungen für Weiterbildungskosten. Insgesamt sollen die Steuerpflichtigen um jährliche 150 Millionen Franken entlastet werden, was zeigt, wie wichtig diese Reform für die steuerliche Attraktivität des Kantons Aargau ist.