Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat alarmierende Maßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der Schweiz ergriffen. Ab sofort gilt im Kanton Aargau entlang der Aare, Limmat, Reuss sowie um den Hallwilersee und den Klingnauer Stausee ein strenges Beobachtungsgebiet. Die Entscheidung ist eine direkte Reaktion auf die hochansteckende Vogelgrippe (Aviäre Influenza Subtyp H5N1), die bereits in den Kantonen Uri, Thurgau, Schaffhausen und Bern festgestellt wurde. Hier müssen Geflügelhalter Verdachtsfälle melden und besondere Hygienemaßnahmen einhalten.
In den festgelegten Zonen sind strikte Auflagen für die Haltung von mehr als 50 Vögeln zu beachten. Die Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen ins Freie, und ihre Auslaufflächen müssen gegen den Kontakt mit Wildvögeln gesichert sein. Zudem müssen Geflügelhaltende ihren Tieren besondere Aufmerksamkeit schenken und Verdachtsfälle sofort dem Veterinärdienst melden. Diese Maßnahmen sind vorerst bis Ende März 2025 gültig. Die Ämter rufen die Bevölkerung auf, abgestimmte Hygienemaßnahmen zu beachten, um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.