Bundesrat sichert Zukunft der Schweizer Zuckerbranche mit neuem Gesetz!

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Der Bundesrat verabschiedet 2025 wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerbranche, die Stabilität und Planungssicherheit fördern.

Bundesrat sichert Zukunft der Schweizer Zuckerbranche mit neuem Gesetz!

Die Schweizer Zuckerbranche erhält entscheidende Unterstützung: Am 29. Oktober 2025 hat der Bundesrat ein neues landwirtschaftliches Verordnungspaket verabschiedet! Der bisherige befristete Mindestgrenzschutz für Zucker wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt. Dieser neue Schutz, der gemeinsam mit Vertretern der Lebensmittelindustrie entwickelt wurde, bietet wertvolle Stabilität auf einem schwankenden Markt. Der aktuelle Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 kg könnte nun flexibel angepasst werden.

Darüber hinaus bleibt der Einzelkulturbeitrag von 2’100 Franken pro Hektar unbefristet bestehen! Diese finanzielle Unterstützung ist entscheidend, um das Zuckerrübenanbau für Schweizer Landwirte attraktiv zu halten und sie in der Bewältigung agronomischer Herausforderungen wie Klimawandel und Schädlingen zu entlasten. Alle Beteiligten, einschließlich der Schweizer Zucker AG und des Schweizerischen Bauernverbands, sind von diesem zukunftsweisenden Beschluss begeistert und danken den Partnern für ihren Einsatz. Die Zuckerrübe bleibt also ein unverzichtbarer Teil der Schweizer Landwirtschaft!