Der Bundesrat hat angekündigt, die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 zu verschieben! Diese Entscheidung sorgt für Empörung beim HEV Schweiz, der diese Verzögerung als inakzeptabel bezeichnet. Der Verband fordert den Bundesrat auf, das ursprüngliche Datum von 1. Januar 2028 einzuhalten, so wie es den Stimmbürgern vor der Volksabstimmung kommuniziert wurde.
Laut Bundesrat ist die frühere Abschaffung nach wie vor machbar, doch die Verschiebung um ein Jahr wird mit dem Argument begründet, dass den Kantonen mehr Zeit für die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften gegeben werden müsse. Der HEV kontert energisch: Dies respektiere nicht den Willen der rund 58 Prozent der Stimmberechtigten, die dem Vorschlag klar zugestimmt haben. Die Diskussion über den Eigenmietwert bleibt also hitzig und spannend!