Die Frist für Gesuche zur Förderung der Verarbeitung und des Absatzes von inländischen Landwirtschaftsprodukten im Fürstentum Liechtenstein rückt näher! Bis zum 28. Februar 2026 haben interessierte Landwirte und Unternehmer die Möglichkeit, ihre Anträge beim Amt für Umwelt einzureichen. Diese Initiative basiert auf der neuen Verordnung über die Förderung, die darauf abzielt, die Wertschöpfungsketten der liechtensteinischen Landwirtschaft zu stärken und die lokale Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.

Geplant sind Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung lokaler Produkte sowie gezielte Aktionen zur Absatzförderung, wie Öffentlichkeitsarbeit und Marktforschung. Alle wichtigen Informationen, einschließlich Richtlinien und Gesuchsformular, finden Sie auf der offiziellen Webseite des Landes. Nutzen Sie die Chance, die heimische Landwirtschaft zu unterstützen und zur Stärkung des regionalen Marktes beizutragen!