Fürstentum Liechtenstein: Neue CO2-Verordnung bringt Erleichterungen!
Die Regierung Liechtensteins hat am 2. Dezember 2025 die CO2-Verordnung geändert, um Betriebe zu entlasten und Verkehrszielwerte anzupassen.
Fürstentum Liechtenstein: Neue CO2-Verordnung bringt Erleichterungen!
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 2. Dezember 2025 eine entscheidende Revision der CO2-Verordnung genehmigt. Diese Anpassung orientiert sich an den jüngsten Änderungen in der Schweiz und präzisiert das im Januar 2025 in Kraft getretene revidierte CO2-Gesetz, das bis 2030 Maßnahmen zur CO2-Abgabe regelt.
Die neuen Bestimmungen bringen Erleichterungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gewerbe und Industrie. Betreiber von Hochtemperaturprozessen können unter bestimmten Bedingungen einen reduzierten Mindestwert für die Senkung ihrer Treibhausgasemissionen beantragen. Zudem werden die CO2-Zielwerte für schwere Fahrzeuge, die ab Januar 2025 gelten, angepasst, um Klarheit und Übereinstimmung mit EU-Regelungen zu gewährleisten. Damit sollen Anreize geschaffen werden, klimafreundlichere Fahrzeuge auf den Markt zu bringen und die Umweltauswirkungen effektiv zu reduzieren.