Ein erfreuliches Urteil für Kuvings: Das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts hat entschieden, dass die Patentverletzungsvorwürfe gegen das Flaggschiffmodell AUTO10 unbegründet sind. Das Gericht hob damit die frühere Entscheidung der Lokalkammer Mannheim auf, die eine Patentverletzung festgestellt und ein Verkaufsverbot erlassen hatte. Der Streit drehte sich um das europäische Patent EP 2 028 981, doch die Richter klärten, dass eine bloße Ähnlichkeit von Funktionen nicht ausreicht, um eine Verletzung zu begründen.

Zusätzlich bestätigte das Gericht die Grenzen der Zuständigkeit des UPC: Nicht-Mitgliedstaaten, wie die Türkei, fallen nicht unter dessen Regelungen. Dies stärkt die Rechte der Mitgliedsstaaten und gibt Kuvings grünes Licht für den Vertrieb seiner Produkte in wichtigen europäischen Märkten. Ein Vertreter des Unternehmens kommentierte: „Diese Entscheidung schafft wichtige Klarheit in zentralen Streitfragen.“ Damit bleibt Kuvings auch künftig auf dem europäischen Markt aktiv.